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15. März 2022

Grundsteuerreform 2022
– Alles was Sie wissen müssen

In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet haben. Das Bundesverfassungsgericht fordert diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Was das genau für Sie bedeutet, haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

Vorgehen bei der Grundsteuerreform 2022

Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgegeben. Hierzu werden Sie von der Finanzverwaltung im Jahr 2022 aufgefordert werden. Etliche Bundesländer werden das voraussichtlich in Form einer Allgemeinverfügung vornehmen.
Als Basis für die Neubewertung werden die Wertverhältnisse vom 01. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltung für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen.

Umsetzung in den einzelnen Bundesländern

Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Maßgeblich für das anzuwendende Verfahren ist die Lage des entsprechenden Grundstücks.

Das Bundesland Hessen weicht vom Bundesmodell ab und wendet das sog. „Flächen-Faktor-Verfahren“ an.Als Eigentümer eines im Bundesland Hessen gelegenen Grundstücks, das privat oder betrieblich genutzt wird, sind Sie unmittelbar betroffen und gesetzlich verpflichtet am Neubewertungsverfahren teilzunehmen.

Wie hilft Ihnen Unigarant weiter?

Die Unigarant unterstützt Sie gerne zum Neubewertungsverfahren und gibt Ihnen vorab eine Checkliste für das Bundesland Hessen zur Hand, die alle relevanten Informationen enthält. Laden Sie sich diese am besten gleich herunter:



Wir bitten Sie, alle notwendigen Unterlagen bereits jetzt zusammenzutragen und uns zeitnah zur Verfügung zu stellen. In Kürze werden wir Ihnen einen Online-Fragebogen über unsere Internetseite zur Verfügung stellen. Dort können Sie uns die relevanten Informationen einfach zukommen lassen.

Liegt Ihr Grundstück in einem anderen Bundesland, stellen wir Ihnen die entsprechende Checkliste auf Anfrage selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie unser Unigarant-Team dazu gern an.

Wir übernehmen für Sie den kompletten Erstellungsprozess, die Abwicklung mit den Finanzbehörden und die Prüfung des Steuerbescheides. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass wir eine Bewertung land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke nicht anbieten können.

Wie sieht das zeitliche Vorgehen aus?

Die Möglichkeit zur Abgabe der Steuererklärung beginnt erst zum 1. Juli 2022, da zum einen die Steuererklärungsformulare von den Finanzbehörden noch nicht freigegeben wurden und zum anderen erst zu diesem Zeitpunkt die elektronische Übermittlung an die Finanzbehörden möglich ist. Dennoch empfehlen wir Ihnen eine rechtzeitige Vorbereitung des Themas.

Wir freuen uns Sie hierbei umfassend zu unterstützen.

© 2022 Unigarant GmbH Steuerberatungsgesellschaft

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