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01. November 2022

Inflationsprämie von bis zu 3.000,00 Euro

Die bereits vom Bundestag beschlossene Inflationsprämie wurde jetzt im Bundesgesetzblatt verkündet. Arbeitgeber können somit ab dem 26. Oktober 2022 ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Zulage von bis zu 3.000 Euro gewähren.

Es handelt sich hierbei um die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten ab dem 26. Oktober 2022 bis Ende Dezember 2024 zum Ausgleich der Inflation maximal 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei zukommen lassen. Das soll Arbeitnehmende in der Inflation entlasten. Die Inflationsprämie dürfen Arbeitgeber in der Zeit vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 gewähren. Damit wird eine weitere Entlastungsmaßnahme zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise umgesetzt. 

Es dürfen zudem keine anderen Gehaltszahlungen enthalten sein oder ersetzt werden. Der ausgezahlte Betrag ist sowohl in der Auszahlung als auch in der Buchhaltung jeweils gesondert auszuweisen. Die Auszahlung sollte daher ausdrücklich als „steuerfreie Inflationsausgleichsprämie“ bezeichnet werden. Zudem ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Alle vergleichbaren Arbeitnehmer sollten daher gleich hohe Prämienzahlungen erhalten.

Sollten Sie noch Fragen zur Inflationsprämie haben, melden Sie sich gerne jederzeit bei uns.

© 2022 Unigarant GmbH Steuerberatungsgesellschaft

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